Tippgeber

Der Geschäftsführer hat schon immer unter dem Leitsatz ‚gemeinsam groß‘ agiert. Daher finden wir es nur mehr als fair, dass Sie eine Umsatzbeteiligung erhalten, wenn Sie uns zum Erfolg verhelfen. MATCHINGHOMES bietet sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibenden eine Tippgeberprovision für Tipps, die zum Abschluss eines Vertrags mit MATCHINGHOMES führen. Das kann zum Beispiel eine Eigentümer:in sein, die überlegt zu verkaufen oder eine Interessent:in, die überlegt zu kaufen.

Tippgeber Kauf/ Verkauf

Die Tippgeberprovision richtet sich nach der gesamt vereinnahmten Provision aus einem Geschäft (also Provision, die vom Verkäufer, Käufer oder Verkäufer und Käufer entrichtet wird). Der Tippgeber erhält 5% der gesamt vereinnahmten Netto-Provision (ohne Mehrwertsteuer bei Privatpersonen bzw. zzgl. Mehrwertsteuer bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen).

Beispiel: Privater Tippgeber für ein Einfamilienhaus, das für 500.000€ verkauft wird. Die Verkäufer- und Käuferprovision beträgt je 2% netto (2,38% inkl. Mehrwertsteuer). Der nachfolgend beschriebene Ablauf wurde eingehalten und 20.000€ netto Provision wurden an MATCHINGHOMES gezahlt. Ihr Anteil beträgt 1.000€.

Ablauf und Voraussetzungen:

  1. Sie kommunizieren Ihren Tipp an MATCHINGHOMES Immobilien GmbH.
    Sie können uns entweder direkt Namen und Telefonnummer zukommen lassen (bitte denken Sie in diesem Fall daran, sich vorab schriftlich die Zustimmung Ihres Tipps zur Datenweitergabe einzuholen), oder Sie geben Ihre Daten an Ihren Tipp weiter und dieser wendet sich direkt unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an uns.
  2. MATCHINGHOMES Immobilien GmbH schließt einen provisionspflichtigen Verkaufs- oder Suchauftrag mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Tipp.
  3. Es kommt zum notariell beglaubigten Kaufabschluss mit Ihren Tipp als Verkäufer oder Käufer, die Provision wird fällig und MATCHINGHOMES Immobilien GmbH vereinnahmt die Provision vom Verkäufer, vom Käufer oder vom Verkäufer und Käufer.
  4. Sie bekommen von MATCHINGHOMES Immobilien GmbH Ihre Tippgeberprovision ausgezahlt. Bitte denken Sie daran, dass Provisionen ggf. Einkommensteuer-pflichtig sein können. Hierzu sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Tippgeber Miete

Bei der Vermietung kann ein Sachwert als „Tippgeberprovision“ vereinbart werden, z.B. eine Flasche Champagner. Da bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip greift und ausschließlich der Besteller (i.d.R. der Vermieter) provisionspflichtig ist, gibt es nur für die Vermittlung von Bestellern einen Provisionsanspruch.

Ablauf und Voraussetzungen:

  1. Sie kommunizieren Ihren Tipp an MATCHINGHOMES Immobilien GmbH.
    Sie können uns entweder direkt Namen und Telefonnummer zukommen lassen (bitte denken Sie in diesem Fall daran, sich vorab schriftlich die Zustimmung Ihres Tipps zur Datenweitergabe einzuholen), oder Sie geben Ihre Daten an Ihren Tipp weiter und dieser wendet sich direkt unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an uns.
  2. MATCHINGHOMES Immobilien GmbH schließt einen provisionspflichtigen Vermietungs- oder Suchauftrag mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Tipp.
  3. Es kommt zum Mietvertrag mit Ihrem Tipp, die Provision wird fällig und MATCHINGHOMES Immobilien GmbH vereinnahmt die Provision vom Vermieter, Mieter oder Vermieter und Mieter.
  4. Sie bekommen von MATCHINGHOMES Immobilien GmbH Ihre Tippgeberprovision ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass Provisionen ggf. Einkommensteuer-pflichtig sein können. Hierzu sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Angaben zu Ihnen:

    Angaben zur Tipp-Person: