Energieausweis erstellen

Eigentümer und Makler müssen sowohl beim Verkauf als auch bei der Neuvermietung von Gebäuden, Wohnungen oder Gewerbeflächen dem Interessenten unaufgefordert einen Gebäude-Energieausweis vorzeigen. Die Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit und ein damit verbundenes Bußgeld.

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen? Wir unterstützen Sie auch mit dem Energieausweis, wenn Sie uns nicht mit der Vermarktung beauftragen.

Ein Energieausweis wird immer für ein komplettes Wohngebäude oder Nicht-Wohngebäude (Gewerbe) erstellt und nicht für eine einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheit. Der Ausweise gibt somit den energetischen Zustand eines ganzen Gebäudes wieder, denn Wohnungen im Dachgeschoss oder mit großen Außenflächen haben höhere Energieverluste als Wohnungen in der Mitte eines Gebäudes.

Es existieren zwei Energieausweistypen: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Bei dem Bedarfsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf der Immobilie errechnet. Die Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Geometrie des Gebäudes dienen hier- bei als Grundlage. Gebäude sind so energetisch vergleichbar. In dem Verbrauch- sausweis wird ausschließlich der gemessene Heizenergieverbrauch des Gebäudes der letz- ten 3 Jahren berücksichtigt. Dieser Verbrauch ist abhängig vom Nutzerverhalten und von der Belegung der Immobilie. Als grobe Indikation gilt: wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt und hat das Wohngebäude bis zu einschließlich vier Wohnungen, so ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In den übrigen Fällen haben Sie freie Wahl.

Unser Angebot: Wir unterstützen und beraten Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen

Die Kosten: betragen im Kölner Raum pauschal 179€ inkl. Mehrwertsteuer

Im Angebotspreis inbegriffen sind für einen Ausweis:
– ein vor-Ort-Besichtigungstermin bis zu 1 Stunde inkl. An- und Abreise
– Erstellung aussagekräftiger Foto-Dokumentation
– Aufnahme Gegebenheiten der installierten Heizungsanlage
– Aufnahme Gegebenheiten der eingebauten Fenster
– Aufnahme Gegebenheiten der vorliegenden Dämmung an Rohren, Dach und Geschossdecken, sofern ersichtlich
– Plausibilisierung der Bauzeichnungen
– Erstellung des Energieausweises durch einen zugelassenen Energieberater (dieser Schritt erfolgt durch einen Kooperationspartner, an den die oben erfassten Daten weitergegeben werden)

Was Sie mitbringen sollten, sofern vorhanden:
– Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten)
– Rechnungen von Wärmeerzeugern und energetischen Modernisierungen
– Übersicht von Modernisierungen, die ggf. vom Verkäufer getätigt wurden, inkl. Jahresangabe